Internetzensur im immer neuen Gewand?
„Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten,…“ und „Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt,…“ Diese beiden Passagen der Artikel 5 und 2 des Grundgesetzes dürften jedem Bundesbürger bekannt sein. Doch es scheint als gibt es aktuell Themen die diese Grundrechte eines jeden deutschen Bürger bedrohen. Gemeint sind Themen, wie Internetzensur oder Vorratsdatenspeicherung. Grundlegend ist dabei die Vorstellung, dass nationales Recht auch im virtuellen Raum des Internets gelten sollte. Selbst die höchste deutsche Justizinstanz, das Bundesverfassungsgericht (BVG) hat sich mit diesem Thema schon befassen müssen. Wie man aus dem Urteil des BVG erkennen kann, wurden in der jüngsten Vergangenheit einige politische Entscheidungen getroffen, die nicht mit unserer demokratischen Verfassung vereinbar sind.
Werfen wir also einen Blick auf die Geschichte dieses Themas.
I.Teil
Wann begann der Diskurs und welche Etappen gab es?
Am 21. Februar 2009 wurde der Medina-Report von den EU- Abgeordneten auf Eis gelegt. Dies stellte einen Etappensieg für Bürgerinitiativen, wie beispielsweise die französische “Quadrature du Net“ dar. Worum ging es dabei? Namensgebend für den Medina-Report war der spanische EU-Abgeordnete Manuel Medina Ortega, der den Bericht in das Parlament einbrachte. Offiziell hieß das Dokument in der EU „Harmonisierung des Urheberrechts“ und hatte zum Ziel eine verstärkte Kooperation zwischen Internetprovidern und der Unterhaltungsindustrie zu schaffen. Dahinter steht der Wunsch der Medienlobby, “illegale” Downloads urheberrechtlich geschützter Inhalte einzudämmen. Zu diesem Zweck forderte man eine generelle Kontrolle der Nutzungsgewohnheiten der Internet-NutzerInnen zur Vermeidung “illegaler” Nutzungsformen durch die Internet-Provider. Diese sollten eine Filterung der Daten von allen Internet-NutzernInnen vornehmen und das Senden und Empfangen “illegaler” Inhalte verhindern. Da die Definition von “illegal” allzu leicht auf unterschiedliche Arten ausgelegt werden kann, käme eine solche Maßnahme einer umfassenden Internet-Zensur gleich. Daher also der berechtigte Protest der Menschenrechtler. Zum Glück wurde der Plan der Medienlobby durch das Parlament durchkreuzt, indem es die Abstimmung über den Report auf unbestimmte Zeit vertagte. Fazit: keine Abstimmung vor dem Ende des Jahres 2009.
Tags: ACTA, EC, EP, EU, EU Parlament, Internet, Kommission, Medina, Meinungsfreiheit, Telekom-Paket, Transparenz, Zensur
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